Lieferung von Waren: Sendungsquittierung auf Handcomputern
Diese Geräte sind im Wesentlichen mit PALM-Handcomputern vergleichbar. Bei der Wareannahme wird der Empfang der Sendung auf einem Schriftfeld des Computers quittiert. Zusatzhinweise, wie Beschädigungen, sind hier aber nicht möglich.
Von einigen Paketdiensten werden diese Geräte bei der Auslieferung/Abholung Ihrer Sendungen (UPS, German Parcel etc.) bereits verwendet. Die herkömmlichen, bekannten Frachtpapiere werden mit diesen Geräten (nach Auskunft der Spedition Schenker) in naher Zukunft überflüssig.
Aufgrund dieser Umstellungen bei den Speditionen und der für Sie u. U. entstehenden Nachteile, haben wir folgende Vorgehensweise bei beschädigten und teilweisen Warenanlieferungen unserer Sendungen vereinbart:
- Jeder Speditionsfahrer hat zusätzlich einen neutralen Quittungsblock im Fahrzeug, auf dem man solche Problemfälle (fehlende Ladungsteile, Beschädigungen an Sendungen) mit der Sendungsnummer dem Endkunden quittieren kann.
- Auf keinen Fall sollten Sie Aussagen von Fahrern "Glauben schenken" und gutgläubig die Sendung auf dem Handcomputer mit Ihrer Unterschrift quittieren.
Sollte bei der Zustellung einer Sendung eine Beschädigung festgestellt werden, die der Speditionsfahrer nicht auf einem Formular der Spedition quittieren kann, beachten Sie bitte folgendes:
- Bitte entnehmen Sie den von IBC erstellten Lieferschein (angebracht auf der Sendung) und vermerken den Schaden auf unserem Original-Lieferschein. Lassen Sie sich dies bitte vom Fahrer der Spedition mit Unterschrift quittieren. Bitte lassen Sie zusätzlich nochmals den Namen und das Kfz-Kennzeichen des Spediteurs in Druckbuchstaben ergänzen.
Achtung: Mit der Unterschrift auf dem Frachtbrief oder auf dem Handcomputer erfolgt der Gefahrenübergang - Sie sind dann voll in der Haftung!
Bei nachträglich festgestellten Mängeln wie Beschädigungen, einer nicht vollständigen Sendung etc. haftet nicht die Spedition, sondern Sie, wenn Sie die Sendung als vollständig und schadensfrei angenommen und dafür quittiert haben. Alle daraus resultierenden Folgekosten können wir dann nicht mehr der Spedition oder deren Versicherung belasten, da die Sendung gegen so genannte "reine Quittung" übernommen wurde. In solchen Fällen helfen dann auch keine Vermerke, wie z.B. Unter Vorbehalt / Unter Vorbehalt, bis zur vollständigen Prüfung. Diese haben keine Rechtskraft!